Der Mitarbeiter ist erkrankt. Was muss ich nach 42 Tagen Lohnfortzahlung im Kalender „Urlaub/Fehlzeiten“ eintragen? Wie ist abzurechnen?
An die Krankheit mit Lohnfortzahlung schließt sich bei einer SV-pflichtigen-Beschäftigung die Fehlzeit ‚Krankengeld‘ an. Wenn diese Fehlzeit für einen vollen Monat (vom 1. bis zum letzten Tag des Kalendermonats) eingegeben ist und während der Fehlzeit ‚Krankengeld‘ kein Entgelt gezahlt wurde (= Normalfall oder nur bis zu 50 Euro im Monat), erstellt das Programm automatisch eine Unterbrechungsmeldung.
Hinweis
bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nach der Unterbrechung ist eine Anmeldung nicht vorgesehen / nicht vorzunehmen.