Was ist nach 42 Tagen Lohnfortzahlung im Kalender „Urlaub/Fehlzeiten“ einzutragen, wenn es sich um eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft handelt? Wie ist abzurechnen?
Geringfügig Beschäftigte erhalten aus dieser Beschäftigung kein Krankengeld nach der Phase der Lohnfortzahlung. Die Fehlzeit entfällt und ebenso die Unterbrechungsmeldung. Da die Lohnfortzahlung ausgelaufen ist, geben Sie als Fehlzeit ‚Krankheit‘ ein, wobei die Eingabe dieser Fehlzeit nur der internen Information dient (sie muss nicht eingetragen sein). Der Arbeitsverdienst ist gleich Null und die Lohnabrechnung wird solange als ‚Nullabrechnung‘ gebucht, wie das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht, kein Austritt eingegeben ist.