Für das Buchen des Monats Dezember 2011 ist bei allen SV-pflichtigen Personen ein neuer Tätigkeitsschlüssel zu hinterlegen. Der neue Tätigkeitsschlüssel ist neunstellig und dient statistischen Zwecken.
Der Tätigkeitsschlüssel erklärt sich weitgehend selbst. Die abgefragten Informationen sind:
• Ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (Stellen 1 bis 5)
• Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Stelle 6)
• Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Stelle 7)
• Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8).
• Befristung und Arbeitszeit (Stelle 9)
Die Umstellung auf den neuen Schlüssel erfolgt möglichst automatisch aus dem alten Tätigkeitsschlüssel, es bedarf jedoch der Aufsicht und ggfs. Modifikation durch den Anwender.
Hinweis: Der vierte Punkt ‚Arbeitnehmerüberlassung‘ betrifft nur Leiharbeitsfirmen!
Alle Informationen und Arbeitshilfen zu dem neuen Tätigkeitsschlüssel sind abrufbar unter:
www.arbeitsagentur.de
> Unternehmen
> Sozialversicherung
> Schlüsselverzeichnis
> Schlüsselverzeichnis 2010.
Weitergehende Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsnummern-Service (BNS) der hierfür zuständigen Bundesagentur für Arbeit unter Tel.Nr.
0800 – 4 5555 20
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de.
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch in der Internet-Anwendung “Tätigkeitsschlüssel – Online” unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de/ ermittelt werden.