Für das Buchen des Monats Dezember 2011 ist bei allen SV-pflichtigen Personen ein neuer Tätigkeitsschlüssel zu hinterlegen. Der neue Tätigkeitsschlüssel ist neunstellig und dient statistischen Zwecken.

Der Tätigkeitsschlüssel erklärt sich weitgehend selbst. Die abgefragten Informationen sind:

 

• Ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (Stellen 1 bis 5)

• Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Stelle 6)

• Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Stelle 7)

• Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8).

• Befristung und Arbeitszeit (Stelle 9)

 

Die Umstellung auf den neuen Schlüssel erfolgt möglichst automatisch aus dem alten Tätigkeitsschlüssel, es bedarf jedoch der Aufsicht und ggfs. Modifikation durch den Anwender.

Hinweis: Der vierte Punkt ‚Arbeitnehmerüberlassung‘ betrifft nur Leiharbeitsfirmen!


 

Alle Informationen und Arbeitshilfen zu dem neuen Tätigkeitsschlüssel sind abrufbar unter:

www.arbeitsagentur.de
> Unternehmen
> Sozialversicherung
> Schlüsselverzeichnis
> Schlüsselverzeichnis 2010.

Weitergehende Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsnummern-Service (BNS) der hierfür zuständigen Bundesagentur für Arbeit unter Tel.Nr.

0800 – 4 5555 20

E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de.

 

Der Tätigkeitsschlüssel kann auch in der Internet-Anwendung “Tätigkeitsschlüssel – Online” unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de/ ermittelt werden.