Eine Meldung mit Meldegrund 91 ist (ab 2012) zu erzeugen, wenn sich das SV-Meldebrutto auf Null beläuft, jedoch das UV-Brutto größer Null ist.
Dies kann in den beiden folgenden Fällen auftreten:
a) Einmalzahlung nach Beschäftigungsende im Vorjahr.
b) Bei einer Sondermeldung 54 aus dem Grund der Märzklausel: die 54er Meldung wird dem Vorjahr zugeordnet, die UV-Meldung jedoch dem laufenden Jahr. Die SV/UV-Meldung im laufenden Jahr hat dann ein SV-Brutto von 0, das positive UV-Brutto in dieser Meldung ist mit Meldegrund 91 zu melden.
LohnFix erzeugt die Meldung 91 automatisch.