Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI
Die Rentenversicherung fordert ggfs. eine Meldung an, um vor Rentenbeginn oder für einen Versorgungsausgleich die Ansprüche berechnen zu können.
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Möglichkeit (57er Meldung wird für die Vergangenheit rückwirkend angefordert)
– Karteikarte ‚Betrieb‚ wählen, dann den Schalter ‚melden‚ (neben Eintrittsdatum) klicken
– die 57er Meldung in der Auswahlliste markieren und
– den Monat, Jahr einstellen (nur gebuchte Monate sind möglich)
Mit dem Schalter ‚Meldung erzeugen‘ wird dann die 57er Meldung erzeugt und für den Versand bereit gestellt.
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2. Möglichkeit (57 er Meldung aus dem Grund des Rentenbeginns ohne Anforderung der RV)
– Karteikarte ‚Adresse‚ wählen und hier bei
– ‚Rente ab/Versorgungsausgleich per Ende … ‚ Jahr und Monat einstellen (diese Angabe kann auf einen vergangenen Monat eingestellt werden).
Dann wird die Meldung 57 erzeugt:
a) entweder mit dem nächsten Buchen oder
b) 3 Monate vor Rentenbeginn