Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI

 
Die Rentenversicherung fordert ggfs. eine Meldung an, um vor Rentenbeginn oder für einen Versorgungsausgleich die Ansprüche berechnen zu können.

Gehen Sie wie folgt vor:

1. Möglichkeit (57er Meldung wird für die Vergangenheit rückwirkend angefordert)

–        Karteikarte ‚Betrieb‚ wählen, dann den Schalter ‚melden‚ (neben Eintrittsdatum) klicken

–        die 57er Meldung in der Auswahlliste markieren und

–        den Monat, Jahr einstellen (nur gebuchte Monate sind möglich)

Mit dem Schalter ‚Meldung erzeugen‘ wird dann die 57er Meldung erzeugt und für den Versand bereit gestellt.

———————-

2. Möglichkeit (57 er Meldung aus dem Grund des Rentenbeginns ohne Anforderung der RV)
–        Karteikarte ‚Adresse‚  wählen und hier bei
–        ‚Rente ab/Versorgungsausgleich per Ende … ‚  Jahr und Monat einstellen (diese Angabe kann auf einen vergangenen Monat eingestellt werden).

Dann wird die Meldung 57 erzeugt:

a) entweder mit dem nächsten Buchen oder

b) 3 Monate vor Rentenbeginn