Hierbei handelt es sich um eine Abmeldung, die nach Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat (z.B. Abmeldung wegen unbezahltem Urlaub) erfolgt:
„Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV“
Dies kann auch nach der Fehlzeit ‚Aussteuerung‘ sein, wenn Krankengeld über einen längeren Zeitraum bezogen wurde. Die Nachricht über ‚Aussteuerung‘ kommt i.d.R. von der Krankenkasse. Die Fehlzeit ist dann über einen Zeitraum länger als ein Monat einzugeben, damit die Meldung vom Programm automatisch erzeugt wird.