Definition

Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 450 und 850 Euro verdient, ist er in der ‚Gleitzone‘ (auch ‚Niedriglohn‘ genannt) einzustufen. Der SV-Arbeitnehmerbeitrag ist in  diesem Bereich reduziert. Die SV-Versicherungspflicht besteht weiter, aber nur der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitragsanteil. Liegen mehrere Beschäftigungen vor, sind die Einnahmen zusammenzurechnen.

An- und Abmeldungen bei der SV aus dem Grund der Gleitzone sind nicht erforderlich.

Aktivierung im Programm

Auf der Karteikarte bei ‚Geringfügig/ Niedriglohn‘ ist das Feld ‚Niedriglohn 450-850‘ zu aktivieren. SV-Schlüssel und Personengruppe bleiben unverändert (i.d.R. ‚1111‘ und PGS ‚101‘).

Besonderheiten

1.Bei schwankendem Monatslohn können 450 € unterschritten und 850 € überschritten werden. Bei Löhnen über 850 € entsprechen die Beiträge den normalen SV-Beiträgen, bei Löhnen unter 450 € wird nach einer vorgegebenen Formel gerechnet, bei der der Arbeitnehmeranteil zwar sinkt, aber proprotional und nicht progressiv.
  Erläuterung ‚Regelmäßiger Verdienst zwischen 450 und 850 Euro‘: Wenn im Jahresdurchschnitt (incl. Einmalzahlungen) die 850 Euro/Monat überschritten werden, dann liegt kein Gleitzonenfall vor.
2.Bei mehreren regelmäßigen Beschäftigungen sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Das anteilige Gleitzonenbrutto ist aus der Summe zu berechnen.
3.Bei Teilmonatszeiträumen wird das Brutto aus zeitanteiliger Umrechnung der Formel berechnet (bei Eintritt zur Mitte des Monats und einem Verdienst von 425 Euro: die Gleitzone kommt nicht zur Anwendung, da auf den vollen Monat gerechnet 850 Euro erreicht sind).
4.Die Gleitzonenregelung kann nicht auf Auszubildende oder Praktikanten angewendet werden.
5.Hinweis: auch der Beitrag des Arbeitgebers zur Umlagenkasse wird reduziert.

Die genannten Besonderheiten werden vom Programm automatisch berücksichtigt oder es werden entsprechende Hinweise ausgegeben.

 
Die SV-Beiträge des Arbeitnehmers steigen in der Gleitzone progressiv an, bei 850 € besteht kein Unterschied zu den Abgaben in einem normalen Arbeitsverhältnis.

 

Hinweis Lohnsteuer:

Gleitzone und Lohnsteuer sind nicht miteinander verbunden. Wer in der Gleitzone verdient, liegt über 450 Euro, ist damit nicht geringfügig, sondern lohnsteuerpflichtig. In den Steuerklassen I-IV fällt jedoch bis 850 Euro keine Lohnsteuer an. Die Lohnsteuerbescheinigung ist am Jahresende wie üblich zu erstellen.