Definition
Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 450 und 850 Euro verdient, ist er in der ‚Gleitzone‘ (auch ‚Niedriglohn‘ genannt) einzustufen. Der SV-Arbeitnehmerbeitrag ist in diesem Bereich reduziert. Die SV-Versicherungspflicht besteht weiter, aber nur der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitragsanteil. Liegen mehrere Beschäftigungen vor, sind die Einnahmen zusammenzurechnen.
An- und Abmeldungen bei der SV aus dem Grund der Gleitzone sind nicht erforderlich.
Aktivierung im Programm
Auf der Karteikarte bei ‚Geringfügig/ Niedriglohn‘ ist das Feld ‚Niedriglohn 450-850‘ zu aktivieren. SV-Schlüssel und Personengruppe bleiben unverändert (i.d.R. ‚1111‘ und PGS ‚101‘).
Besonderheiten
1. | Bei schwankendem Monatslohn können 450 € unterschritten und 850 € überschritten werden. Bei Löhnen über 850 € entsprechen die Beiträge den normalen SV-Beiträgen, bei Löhnen unter 450 € wird nach einer vorgegebenen Formel gerechnet, bei der der Arbeitnehmeranteil zwar sinkt, aber proprotional und nicht progressiv. |
Erläuterung ‚Regelmäßiger Verdienst zwischen 450 und 850 Euro‘: Wenn im Jahresdurchschnitt (incl. Einmalzahlungen) die 850 Euro/Monat überschritten werden, dann liegt kein Gleitzonenfall vor. |
2. | Bei mehreren regelmäßigen Beschäftigungen sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Das anteilige Gleitzonenbrutto ist aus der Summe zu berechnen. |
3. | Bei Teilmonatszeiträumen wird das Brutto aus zeitanteiliger Umrechnung der Formel berechnet (bei Eintritt zur Mitte des Monats und einem Verdienst von 425 Euro: die Gleitzone kommt nicht zur Anwendung, da auf den vollen Monat gerechnet 850 Euro erreicht sind). |
4. | Die Gleitzonenregelung kann nicht auf Auszubildende oder Praktikanten angewendet werden. |
5. | Hinweis: auch der Beitrag des Arbeitgebers zur Umlagenkasse wird reduziert. |
Die genannten Besonderheiten werden vom Programm automatisch berücksichtigt oder es werden entsprechende Hinweise ausgegeben.
Die SV-Beiträge des Arbeitnehmers steigen in der Gleitzone progressiv an, bei 850 € besteht kein Unterschied zu den Abgaben in einem normalen Arbeitsverhältnis.
Hinweis Lohnsteuer:
Gleitzone und Lohnsteuer sind nicht miteinander verbunden. Wer in der Gleitzone verdient, liegt über 450 Euro, ist damit nicht geringfügig, sondern lohnsteuerpflichtig. In den Steuerklassen I-IV fällt jedoch bis 850 Euro keine Lohnsteuer an. Die Lohnsteuerbescheinigung ist am Jahresende wie üblich zu erstellen.