vgl. auch Umlagen U1, U2

 

Hinweis zum Versand der Erstattungsanträge ab 2013 in der ‚Version 2‘:

a)Der Ansprechpartner in der Firma ist im Datensatz zu  übermitteln und muss daher hinterlegt sein (Stammdaten, Firmenverwaltung, Sonstiges). Ein Hinweis hierzu wird ggf. in der Protokollbox des U1/U2-Antrags ausgegeben.
b)Ist die im Antrag angegebene Lohnart ‚Stundenlohn‚, muss auch die Ausfallzeit in Arbeitsstunden eingegeben werden (als Hinweis in der Protokollbox des U1/U2-Antrags wird der Text aus der Kernprüfung wiedergegeben: „DBAU094 Feld Art der Ausfallzeit Wert1, muss der Wert 3 sein“ ).
c)Als neues Datenfeld bei U2-Anträgen ist der ‚mutmassliche Entbindungstag‘ hinzugekommen.

 
Der Erstattungsantrag ist per elektronischer Übertragung zu stellen (seit 2011) –> Berichte II, Erstattungsantrag.

Die Eingabefelder erklären sich weitgehend selbst.

Die Basisgröße des fortgezahlten Lohns ist auf das RV-Brutto begrenzt. Einmalzahlungen sind seit 2006 nicht mehr einbezogen.

Eine Buchung im Lohnkonto ist Voraussetzung für den Antrag, da die Werte für den Antrag aus dem Lohnkonto geholt werden. Die Werte können manuell editiert werden.

Hinweis: in den ersten 28 Tagen nach Eintritt ist eine Lohnfortzahlung gesetzlich nicht erforderlich und eine Erstattung daher nicht möglich (vgl. Entgeltfortzahlung).

 

Als Erstattungsweg (‚Banküberweisung‘ oder ‚Verrechnung im Beitragsnachweis‘) ist Banküberweisung der empfohlene Weg. Gründe sind:

a) Es handelt sich nur um eine beantragte Erstattung; eine Differenz mit der Kasse über die Höhe der Erstattung ist möglich und kann den Betrag verändern.
b) Die Trennung des Lohnes von der Erstattung macht den Vorgang nachvollziehbarer, insbesondere in der Verbuchung in der Fibu.
  Wenn dennoch dieser Weg ‚Verrechnung mit dem Nachweis‘ gewählt wird, ist der Aufwand ‚Lohn und Gehalt‘ in der  Buchungsliste im Monat der Verrechnung um diesen Betrag reduziert, so wie die Verbindlichkeit an die Kassen entsprechend reduziert ist.
c)Eine verrechnete Erstattung lässt sich nicht mehr über den Kassennachweis stornieren.