siehe auch: Allgemeine Datenfelder
Arbeitszeit
Stunden, in denen das Bruttoarbeitsentgelt erzielt wurde (bei knappschaftlichen Betrieben ggf. Angabe der Schichten)
Anzugeben sind Dezimalstunden (z.B. 1 ½ Stunden sind 1,50 Stunden).
Sofern sich Arbeitnehmer in einer flexiblen Arbeitszeitregelung befinden und Arbeitsentgelt für den Aufbau eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV erzielen, ist die Anzahl der Stunden für den
Entgeltabrechnungszeitraum zu melden, welche dem – um das Wertguthaben reduzierten – der Beitragspflicht unterliegenden laufenden Arbeitsentgelt entsprechen.
Vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit / Maßnahme
Anzugeben ist die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden. Im Allgemeinen wird diese Stundenzahl mit der tarifvertraglichen bzw. betriebsüblichen
Arbeitszeit übereinstimmen. Sofern innerhalb eines Betriebes mehrere unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart sind, ist die mit dem jeweiligen Arbeitnehmer vereinbarte individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maßgebend.
Bei unterschiedlichen, regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten für Sommer- und Winterzeiten ist die auf das Jahr bezogene regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit anzugeben.
Sofern sich Arbeitnehmer in einer flexiblen Arbeitszeitregelung befinden und Arbeitsentgelt für den Aufbau eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV erzielen, ist die vereinbarte regelmäßige
wöchentliche Arbeitzeit zu melden, welche dem – um das Wertguthaben reduzierten – der Beitragspflicht unterliegenden laufenden Arbeitsentgelt entspricht.
Letzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn
“Liegt keine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor, sind in den folgenden Feldern die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden einzutragen. Ansonsten sind die bezahlten Mehrarbeitsstunden anzugeben. Bei knappschaftlichen Betrieben ggf. Angabe der Schichten.”
Ende
Es ist das Ende des letzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Bezahlte Mehrarbeitsstunden oder geleistete Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit
Durch Freizeit ausgeglichene bzw. noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nicht berücksichtigt. Daher sind nur solche Mehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichen werden.
Vorletzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn
Es ist der Beginn des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Ende
Es ist das Ende des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Bezahlte Mehrarbeitsstunden oder geleistete Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher
Durch Freizeit ausgeglichene bzw. noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nicht berücksichtigt. Daher sind nur solche Mehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichen werden.
Vorvorletzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn
Es ist der Beginn des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Ende
Es ist das Ende des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Bezahlte Mehrarbeitsstunden oder geleistete Arbeitsstunden bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit
Durch Freizeit ausgeglichene bzw. noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nicht berücksichtigt. Daher sind nur solche Mehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichen werden.
Abwesenheitszeiten ohne Arbeitsentgelt
Letzter bis Vorvorletzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn / Ende / Anzahl der Tage
Sofern Abwesenheitszeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt in den letzten 3 Entgeltabrechnungszeiträumen vorliegen, sind diese mit hier zu melden. Schließen die Fehltage arbeitsfreie Tage (z.B. AU ohne Entgeltfortzahlung, unbezahlter Urlaub) ein, so sind die arbeitsfreien Tage mit anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweise gearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.
Die einzelnen Zeiträume müssen identisch sein mit den entsprechenden Zeiträumen im Block Entgelt in der Erfassungsmaske „Allgemein / Entgelt“.
Arbeitszeit (Kinderpflegekrankengeld)
Bruttoarbeitsentgelt wurde bezahlt für
Folgende Schlüssel sind zur Auswahl hinterlegt:
1 = Arbeitstage/Werktage
2 = Kalendertage
3 = 30 Tage
Zu 1: Als Arbeitstage zählen auch bezahlte Urlaubs- und Feiertage sowie Entgeltfortzahlungstage.
Zu 2: Das Bruttoarbeitsentgelt wurde erzielt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kalendertage des Monats.
Zu 3: Das Bruttoarbeitsentgelt wurde ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats erzielt, d. h. für 30 Tage.
Die Art der Zahlung des Bruttoarbeitsentgelts ist vom individuellen Arbeitsvertrag abhängig und kann sich zur Art der Entgeltkürzung unterscheiden.
Anzahl der Tage
Sofern an Kalender- bzw. Arbeitstagen nur teilweise gearbeitet wurde, sind diese trotzdem als vollständige Kalender- bzw. Arbeitstage zu berücksichtigen.
Letzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn
Weicht das Bruttoarbeitsentgelt in jedem der letzten drei abgerechneten Monate (bzw. 13 Wochen) vor der Freistellung regelmäßig vom vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt ab oder ist weder ein Monatsgehalt/fester Monatslohn noch ein Stundenlohn vereinbart (z.B. Stücklohn, Akkordlohn) oder wurden in den letzten 3 abgerechneten Monaten regelmäßig Mehrarbeitsstunden geleistet, ist hier der Beginn des letzten Entgeltabrechnungszeitraums einzugeben.
Ende
Es ist das Ende des letzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Anzahl der Arbeitstage
Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass “tatsächliche Arbeitstage” gleichzusetzen sind mit einer Fünf-Tage-Woche, geben Sie bitte die Tage an, an denen tatsächlich gearbeitet wurde.
Zusätzlich sind auch Arbeitstage zu berücksichtigen, die aufgrund von Urlaub, Feiertag oder Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bezahlt wurden.
Sofern an Arbeitstagen nur teilweise gearbeitet wurde, sind diese trotzdem als vollständige Arbeitstage zu berücksichtigen.
Vorletzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn
Es ist der Beginn des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Ende
Es ist das Ende des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Anzahl der Arbeitstage
Es sind die Arbeitstage im vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Vorvorletzter Entgeltabrechnungszeitraum
Beginn
Es ist der Beginn des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Ende
Es ist das Ende des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Anzahl der Arbeitstage
Es sind die Arbeitstage im vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.
Freistellung
Tage der Freistellung
Hier sind die Tage der Freistellung einzeln anzugeben. Sofern innerhalb eines Betriebes mehrere unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart sind, z.B. “rollierende” Vier-Tage-Woche, sind die Freistellungstage anzugeben, an denen der Arbeitnehmer ansonsten entsprechend seiner individuellen wöchentlichen Arbeitstage gearbeitet hätte.
Im laufenden Kalenderjahr bereits bezahlte/unbezahlteganztägige Freistellung wegen Erkrankung desselben Kindes
Beginn / Ende Zeitraum 1 / Beginn / Ende Zeitraum 2
Es sind alle bezahlten und unbezahlten Freistellungstage/-zeiträume im laufenden Kalenderjahr wegen Erkrankung desselben Kindes anzugeben. Wurde im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits mehr als ein Freistellungszeitraum in Anspruch genommen, sind alle Freistellungszeiträume im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind vor Eintritt der aktuellen Erkrankung kumuliert in den folgenden Feldern anzugeben.
Als Beginndatum ist hierbei der erste Freistellungstag des ersten Freistellungszeitraumes im laufenden Kalenderjahr und als Enddatum der letzte Freistellungstag des letzten Freistellungszeitraumes in Bezug auf die aktuelle Erkrankung des Kindes anzugeben.
Wurde im laufenden Kalenderjahr für dasselbe Kind bereits mehr als ein Freistellungszeitraum in Anspruch genommen, sind hier alle innerhalb des jeweiligen Zeitraums enthaltenen bezahlten und unbezahlten Freistellungstage anzugeben.
Anspruch auf bezahlte Freistellung ist / ausgeschlossen durch
Folgende Optionen sind zur Auswahl hinterlegt:
0 = nicht ausgeschlossen
1 = Tarifvertrag
2 = Betriebsvereinbarung
3 = Arbeitsvertrag
Hier ist anzugeben, ob und ggf. wodurch der Anspruch auf bezahlte Freistellung ausgeschlossen ist.
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2b Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist Auszubildenden die Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen zu zahlen, wenn sie aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. Der bestehende Entgeltfortzahlungsanspruch durch den Arbeitgeber kann nicht abgedungen werden; ist also vorrangig vor dem Krankengeld nach § 45 SGB V zu erfüllen. Für die Ausbildung im Gesundheitswesen findet jedoch das BBiG keine Anwendung (vgl. § 22 KrPflG, § 26 HebG, § 28 AltPflG), so dass hier die allgemeinen Voraussetzungen zum Entgeltfortzahlungsanspruch (Ausschluss bzw. Begrenzung) bei Erkrankung des Kindes gelten.
Anspruch auf bezahlte Freistellung begrenzt auf…….Tage
Es ist anzugeben, auf wie viele Tage der Anspruch auf bezahlte Freistellung begrenzt ist.
Unfall
Unfallaktenzeichen des Unfallversicherungsträgers
Bei Entgeltbescheinigungen an die Unfallversicherungsträger ist das Unfallaktenzeichen zwingend anzugeben. Diese entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung durch dem Unfallversicherungsträger.
Unfalltag
Sofern bekannt, hier der Unfalltag anzugeben.
Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers
Bei Entgeltbescheinigungen an die Unfallversicherungsträger ist das Institutionskennzeichen zwingend anzugeben. Diese entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung durch dem Unfallversicherungsträger.
Lohnsteuerfreie Zuschläge im letzten Entgeltabrechnungszeitraum
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung von Geldleistungen berücksichtigt. Steuerfreie, aber ggf. beitragspflichtige SFN-Zuschläge sind dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt hinzuzurechnen und sind deshalb nicht hier, sondern bei Bruttoentgelt im letzen Entgeltabrechnungszeitraum zu berücksichtigen.
Zuschläge in den letzen 3 Entgeltabrechnungszeiträumen
Sofern die letzen 3 Entgeltabrechnungszeiträume zur Berechnung herangezogen werden und in diesen Zeiträumen steuerfreie Zuschläge gewährt wurden, sind diese hier zu erfassen.