Ist der Beschäftigte privat versichert, leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss. Dieser Zuschuss-Betrag wird bei den Lohnzahlungen eingetragen.
Hinweis: Der SV-Beitragsschlüssel ist bei privater Kranken-/ Pflegeversicherung an der ersten und letzten Stelle auf ‚0‚ zu setzen.
Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen
Kranken- oder Pflegeversicherung
Die freiwillige Weiterversicherung in der AOK oder einer Ersatzkasse wird genauso wie die oben beschriebene private Versicherung behandelt, wenn der Beschäftigte den Beitrag selbst überweist.
In der Regel wird jedoch die Firma den Beitrag des freiwillig Versicherten an dessen Krankenkasse abführen. In diesem Fall ist der SV-Beitragsschlüssel an der ersten Stelle auf ‚9‚ (= sog. ‘Firmenzahler‘) zu setzen. In der PV bleibt der Schlüssel zwar bei 1, jedoch wird der entsprechende Schalter für Firmenzahler PV aktiviert.
Der Zuschuss- und Abzugsbetrag (Abzug= Überweisungsbetrag) wird bei den Lohnzahlungen eingegeben.