Bis Ende 1998 wurde das Kindergeld durch die Arbeitgeber ausgezahlt. Seitdem ist dies nur noch in Ausnahmefällen der Fall, z.B. bei öffentlichen oder halböffentlichen Arbeitgebern (Kammern).

In der Lohnabrechnung der privaten Betriebe spielt das Kindergeld heute keine Rolle.

Im Ausnahmefall kann wie folgt abgerechnet werden:
– Das „ausgezahlte Kindergeld“ kann über die Lohnart „Bezug zum Nettolohn“ eingegeben werden.
– Damit LohnFix erkennt, daß es sich um Kindergeld handelt, ist in der Spalte Kommentar der Text „Kindergeld“ einzugeben.

Das „ausgezahlte Kindergeld“ wird dann berücksichtigt bei:

der Erstellung der Lohnsteueranmeldung und Ausdruck;

Export der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt / Sendeprotokoll der LSt-Anmeldung;

Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt.

Steuerliste und Buchungsliste;

Zahlungsliste mit der Position ‚Zahlung an das Finanzamt‘.

 
Generell wird bei der Festsetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt geprüft, ob Kinderfreibeträge bei der ESt günstiger sind als das Kindergeld.

 

Nachrichtlich:  Das Kindergeld beträgt:

 

ab 2010

je Kind

Summe

 

€    

€    

erstes Kind

184

184

zweites Kind

184

368

drittes Kind

190

558

viertes Kind

215

773

 

 

 

je weiteres Kind

215

 

 

 

 

2009

je Kind

Summe

 

€    

€    

erstes Kind

164

164

zweites Kind

164

328

drittes Kind

170

498

viertes Kind

195

693

 

 

 

je weiteres Kind

195

 

 

 

 

2002 bis 2008

je Kind

Summe

 

€    

€    

erstes Kind

154

154

zweites Kind

154

308

drittes Kind

154

462

viertes Kind

179

641

fünftes Kind

179

820

 

 

 

je weiteres Kind

179

 

 

 

 

2000 und 2001

je Kind

Summe

 

 

 

erstes Kind

270 DM

270 DM

zweites Kind

270 DM

540 DM

drittes Kind

300 DM

840 DM

viertes Kind

350 DM

1.190 DM

fünftes Kind

350 DM

1.540 DM

 

. . . .       DM

. . . .       DM

je weiteres Kind

350 DM

. . . .       DM

 

 

 

1999

je Kind

Summe

 

 

 

erstes Kind

250 DM

250 DM

zweites Kind

250 DM

500 DM

drittes Kind

300 DM

800 DM

viertes Kind

350 DM

1.150 DM

fünftes Kind

350 DM

1.500 DM

 

. . . .       DM

. . . .       DM

je weiteres Kind

350 DM

. . . .       DM