Ausgangssituation:
Eine oder mehrere Abrechnungen wurden im Abrechnungsmonat selbst storniert.
Hier wurde in der Lohnbuchhaltung der Zeit vorgegriffen: Nur wenn dem Monat der Status ‚abgeschlossen‘ in der Abschlussübersicht gegeben wurde, kann überhaupt nur storniert werden (ansonsten wird die Abrechnung aufgehoben, d.h. gelöscht).
Festzuhalten ist, dass keine Notwendigkeit besteht, einen Monat auf ‚abgeschlossen‘ zu setzen, bevor dieser Monat kalendarisch abgelaufen ist und die Informationen über Arbeitszeiten und Verdienste als endgültig vorliegen. Einen Monat ‚in Bearbeitung‘ lassen hat den Vorteil, dass Abrechnungen aufgehoben und damit gelöscht werden können. Dies bedeutet, eine evtl. Anpassung ist ohne Storno möglich.
Hinweis: Aus dem Grunde des vorfälligen Kassennachweises ist nicht vorzeitig zu buchen oder gar der Monat auf ‚abgeschlossen‘ zu setzen; vgl. Kassennachweis.
Diese Empfehlung kann allerdings bedeuten, dass die Löhne zweimal im Monat ‚in die Hand zu nehmen sind‘: zum ca. 24. eines Monats für den vorfälligen Kassennachweis und bis zum ca. 8. des Folgemonats für den endgültigen Abschluss und die LSt-Anmeldung – nachdem die Abrechnungen ggfs. an den endgültigen Verdienst angepasst wurden.
Differenzen aus Vormonat:
‚Differenz aus Vormonat‘ erscheint nach einem Storno in aller Regel auf der ersten noch nicht gebuchten Lohnabrechnung, weil in dieser Gehaltsabrechnung die Auszahungsdifferenz, welche durch die Stornierung entstanden ist, in dieser aktuellen Gehaltsabrechnung auszuweisen und zu zahlen ist. Die Differenzenen für den Kassennachweis und die Lohnsteueranmeldung werden in den entsprechenden Berichten des aktuellen Monats ebenfalls automatisch mit einbezogen.
Wenn die Lohndifferenz im stornierten Monat dennoch in die Auszahlung des Gehaltes eingeflossen ist, kann man, um die Auszahlungsdifferenz auszugleichen, in der Abrechnung mit ‚Differenz aus Vormonat‘ die Lohnart „Abzug vom Nettolohn“ oder „Bezug zum Nettolohn“ auswählen.
Empfehlung:
Als allgemeiner Grundsatz: Stornos sind eine Ausnahme und möglichst zu vermeiden. Wenn sie regelmäßig vorkommen, sind die Abläufe bzgl. Zeiten (wann wird gebucht?) und Inhalte (welche Informationen liegen beim Buchen vor?) zu überprüfen.