§ 41 EStG, LStR 130-132, § 4 LStDV

 

Die Daten des Mitarbeiters werden bei der Buchung der Verdienstabrechnung von LohnFix im Lohnkonto gespeichert. Mit der Buchung werden auch die Lohnwerte zusammen mit der entsprechenden Abrechnung im elektronischen Konto aufgezeichnet.

 

Berichte:

 

1.Ansichten des Lohnkontos können unter Berichte II, „Lohnkonto: Jahresübersichten“ aufgerufen werden.

 

2.Mit der Buchung wird die Lohnabrechnung als Kopie im Lohnkonto archiviert (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite). Damit stehen alle Informationen zur Verfügung, die auf den Abrechnungen selbst enthalten sind. Auf den Abrechnungen enthaltene Kommentare etc. müssen in der Monatsübersicht nicht erneut aufgeführt sein. Mittels der archivierten Abrechnungen lassen sich beispielsweise die Einzelheiten zum durchgeführten Jahresausgleich oder die Aufteilung auf laufendes und einmaliges Entgelt feststellen.

 

 

Abschluss des Kontos:

Das Konto ist am Jahresende oder nach Austritt des Arbeitnehmers abzuschließen. Im Anschluss ist die Lohnsteuer-Bescheinigung auszustellen.

 

Die Aufzeichnungen im Lohnkonto sind sechs Jahre lang aufzubewahren.