(§ 19 EStG)
Versorgungsbezüge sind Bezüge aus früheren Arbeitsverhältnissen/Dienstleistungen, die als Ruhegehalt o.ä. wegen Erreichen einer Altersgrenze, Berufs-, Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenversorgung gewährt werden. Bezüge wegen Erreichens der Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezug, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr vollendet hat.
40%, jedoch höchstens 3000 Euro/Jahr der Versorgungsbezüge sind steuerfrei (sog. ‚Versorgungs-Freibetrag‘).
Seit 2004 wird auf Versorgungsbezüge der volle Beitragssatz in KV und PV angewandt (d.h. AN+AG).
Das Gebiet der Versorgungsbezüge, dessen Abrechnung im Zeitablauf immer komplizierter wurde, ist in LohnFix nicht enthalten.