(§ 3 EStG)
Steuerfrei sind (zu Einschränkungen vgl. das EStG):
– | Zuschläge für Sonntags–, Feiertags– und Nachtarbeit (§ 3b EStG); Zuschläge werden neben dem normalen Grundlohn gezahlt; siehe SFN-Zuschläge; |
– | Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im und außerhalb des Betriebes sind bis zu 500 Euro/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG), z.B. Rückenschule. Maßgeblich für die Einstufung als „qualitätsgeprüfte gesundheitsfördernde Leistung“ ist der „Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen“, den diese zur Verfügung stellen. Hinweis: Der Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein oder Fitnessstudio ist nicht steuerfrei. |
– | Aufwandsentschädigung z.B. als nebenberufl. Übungsleiter in Sportvereinen bis 1848 €/Jahr. Ab 1.1.2008: ehrenamtliche Tätigkeiten bis 500 Euro/ Jahr sind steuer- und beitragsfrei. |
– | Kindergartenzuschuss als zusätzliche Arbeitgeberleistung zur Unterbringung des Kindes eines Arbeitnehmers, solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist. Der Arbeitnehmer hat die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen; der Beleg ist durch den Arbeitgeber aufzubewahren (§ 3 EStG Nr. 33). Der Kita-Zuschuss ist in der Höhe nicht begrenzt. |
– | Werkzeuggeld für die Nutzung von Werkzeugen des Arbeitnehmers; |
– | Sachbezüge bis 44 Euro/Monat; Sachbezüge können sein: Werksdeputate, kostenloses Telefonieren, kostenfreie Getränke in der Firma. Ein ‚Ansparen‘ des Betrags über mehrere Monate ist nicht möglich (etwa Sachbezug im Wert von 88 Euro nach einem Monat ohne Sachbezug; dies würde den vollen Betrag steuerpflichtig machen). Steuerfreie Sachbezüge bis 44 Euro werden mit den beiden Lohnarten ’steuerfreier Bezug‘ und ‚Abzug vom Nettolohn‘ (weil als Sachbezug geleistet) abgerechnet. |
– | Mietvorteile nur im Falle des -> § 3, Abs. 59 EStG. |
Steuerfrei, weil kein Arbeitslohn, sind:
– | Erstattung von dienstlich veranlaßten Reise- oder Umzugskosten |
– | Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen bis 110 €. |
Die steuerfreien Bezüge sind in aller Regel auch SV-frei.
Anmerkungen:
1. Heirats– und Geburtsbeihilfen sind seit Anfang 2006 nicht mehr steuerfrei.
2. Job–Ticket (siehe Fahrgeld);