Das Steuerbrutto ist der zu versteuernde Lohn incl. geldwerten Vorteilen und einmaligen Bezügen.

 

Nicht Teil des Steuerbruttos sind pauschal zu versteuernde Lohnbestandteile.

 

Freibeträge (Jahresfreibetrag, Alterentlastungfreibetrag o.ä.) werden vom Steuerbrutto nicht abgezogen. Ihre Berücksichtigung erfolgt durch die Eingabe in die Berechnung.