(§ 24a  EStG)

 

Der Altersentlastungsbetrag wird gewährt, wenn der Beschäftigte im Steuerjahr 65 Jahre alt wird. Der Freibetrag gilt ab Januar des genannten Jahres.

Das Programm LohnFix prüft und erkennt das Vorliegen der Altersentlastung automatisch.

 

 

Steuerliche Behandlung

Der Altersentlastungsbetrag, für den keine Steuer gezahlt wird, beträgt 159 € im Monat und 1.908 € im Jahr. Ab 2005 gilt eine Staffelung, durch die sich der Freibetrag bis 2040 auf Null abbaut.

 

 

Behandlung in der Sozialversicherung

Der Altersentlastungsbetrag hat keinen Einfluss auf die Beiträge zur Sozialversicherung.