Frage: Welche Besonderheiten sind in der Lohnabrechnung bei Rentnern zu beachten?
Antwort:
a) Wenn eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, dann gilt der SV-Schlüssel ‚0500‘; die Personengruppe ist 109.
b) Beschäftigung über 400 Euro im Monat:
Die Personengruppe ist 119 und der SV-Schlüssel ‚3321‘ (d.h. KV-ermässigt; RV und AV: nur AG-Anteil; PV: normal) oder ‚3311‘ (wenn Alter 65 noch nicht erreicht).
In der Steuer wird nach LStKarte versteuert. Hierbei kommen die im Steuertarif enthaltenen Besonderheiten (Altersentlastungsbetrag, verminderte Vorsorgepauschale) automatisch zum Tragen.