Frage: Wie ist die Abrechnung zu erstellen, wenn im Laufe eines Monats von ‚geringfügig beschäftigt‘ in ‚fest-angestellt‘ gewechselt wird (bzw. umgekehrt)?
Antwort:
Wenn sich ein Wechsel des Rechtsverhältnisses innerhalb eines Monats nicht vermeiden lässt, dann sind zwei Abrechnungen in diesem Monat für eine Person unumgänglich, weil eine einzige Abrechnung nicht zwei SV-Schlüssel gleichzeitig beinhalten kann. Zwei Abrechnungen herzustellen geht über den folgenden Umweg: Es wird zur Abrechnung des auslaufenden Vertrages Austritt gewählt und die Person zweitens mit Eintritt neu angelegt und abgerechnet. Im nächsten Monat kann der nicht mehr aktuelle Personendatensatz deaktiviert werden.
Hinweis:
a) die Stammdaten einer Person können unter ‚Optionen‘, ‚Person duplizieren‘, Option ‚a‚ kopiert werden. |
b) SV-Prüfer verlangen bei Rechtswechsel innerhalb eines Monats in der gleichen Firma entsprechend differierende Arbeitsverträge, aus denen Eintritt/Austritt etc. hervorgehen. |
Komplikationen wird aus dem Weg gegangen, indem der Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses auf das Monatsende gelegt wird. In diesem Normalfall werden nur die Stammdaten abgeändert und die Lohnabrechnung im neuen Monat entsprechend gebucht. Die (Um-)Meldungen werden automatisch erzeugt, der eine und einzige Datensatz dieser Person enthält alle Lohninfos über alle Monate im Lohnkonto.