Frage: Wie kann ich die pauschale Lohn-, SolZ und Kirchensteuer auf eine Gruppenunfall- oder -direktversicherung oder Essenzuschuss  abführen?
 

Antwort:

Die Gruppenversicherung ist – wie der Name sagt – eine globale Zusatzversicherung des Betriebes, die nicht direkt mit der Lohnabrechnung eines einzelnen Mitarbeiters verknüpft ist.
 
Die pauschale Lohnsteuer auf eine Gruppenversicherung (20%) wird vom Anwender separat als einfache Prozentrechnung ausgerechnet (keine SV-Beiträge). Indem der Wert dann bei der nächsten Lohnsteueranmeldung (Berichte I, Lohnsteueranmeldung) in das Eingabefeld ‚pauschale LSt‘, ‚SolZ‘ und ‚pauschale Kirchensteuer‘ eingegeben oder es zu dem angezeigten Wert in diesem Feld hinzuaddiert wird, wird es dann entsprechend übertragen.

 

Als Beleg können Sie Lohnsteueranmeldung ausdrucken, die Steuerliste für diesen Monat (diese enthält die Werte ohne die manuell hinzugefügte Pauschalsteuer) sowie einen Eigenbeleg über die pauschale Steuer.

 

Gleiches wie für die Gruppenunfallversicherung gilt für jeden anderen pauschal mit Lohnsteuer zu versteuernden Wert (kann auch für Kundengeschenke zutreffen).