Frage: Der Mitarbeiter ist erkrankt. Was muss ich nach 42 Tagen Lohnfortzahlung im Kalender „Urlaub/Fehlzeiten“ eintragen? Wie ist abzurechnen?

Antwort:

An die Krankheit mit Lohnfortzahlung schließt sich bei einer SV-pflichtigen-Beschäftigung die Fehlzeit ‚Krankengeld‘ an. Wenn diese Fehlzeit für einen vollen Monat (vom 1. bis zum letzten Tag des Kalendermonats) eingegeben ist und während der Fehlzeit ‚Krankengeld‘ kein Entgelt gezahlt wurde (= Normalfall oder nur bis zu 50 Euro im Monat), erstellt das Programm automatisch eine Unterbrechungsmeldung.

 

Hinweis: bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nach der Unterbrechung ist eine Anmeldung nicht vorgesehen / nicht vorzunehmen.

 

Frage: Was ist nach 42 Tagen Lohnfortzahlung im Kalender „Urlaub/Fehlzeiten“ einzutragen, wenn es sich um eine geringfügig Beschäftigte handelt? Wie ist abzurechnen?

 

Antwort:

Geringfügig Beschäftigte erhalten aus dieser Beschäftigung kein Krankengeld nach der Phase der Lohnfortzahlung. Die Fehlzeit entfällt und ebenso die Unterbrechungsmeldung. Da die Lohnfortzahlung ausgelaufen ist, geben Sie als Fehlzeit ‚Krankheit‘ ein, wobei die Eingabe dieser Fehlzeit nur der  internen Information dient (sie muss nicht eingetragen sein). Der Arbeitsverdienst ist gleich Null und die Lohnabrechnung wird solange als ‚Nullabrechnung‘ gebucht, wie das Beschäftigungsverhältnis  weiterbesteht, kein Austritt eingegeben ist.