Wenn in Fragen der Sozialversicherung Unklarheit besteht, dann sind die Krankenkassen der zuständige und passende, weil verantwortliche, Ansprechparter. Insbesondere in Fragen der SV-rechtlichen Beurteilung sollte Auskunft der Kasse eingeholt werden. Die Kassen sind den Arbeitgebern zur Auskunft verpflichtet.
Dies betrifft Fragen wie: Welcher SV-Schlüssel ist anzuwenden? Welche Meldung ist abzusetzen? Welche Bescheinigung wird benötigt? Wie sind geringfügig Beschäftigte abzurechnen? usw.
Hinweis:
Die Kassen erhalten einen ‚Einbehalt‘ vom SV-Beitrag dafür, dass sie als Einzugsstelle der SV-Beiträge fungieren. Der Einbehalt (ein vornehmerer Name als ‚Rechnung‘) addiert sich in der Summe auf einen Betrag von rd. 800 Mio Euro im Jahr oder je Arbeitnehmer auf 26 Euro / Arbeitnehmer (bei 30 Mio AN). Das ist deutlich mehr als die Software LohnFix kostet, wenn der LohnFix-Erlös auf alle mit LohnFix abgerechneten Arbeitnehmer umgelegt wird.
Das heißt: Die Beratung der Arbeitgeber durch die Kassen in Form von Broschüren, Informationsveranstaltungen, telefonischer Beratung o.ä. ist daher mit der Beitragserhebung bereits bezahlt und die bezahlte Leistung sollte auch abgerufen werden. |
In Zweifelsfällen ist es ratsam, sich eine Auskunft schriftlich geben zu lassen, um sich darauf berufen zu können. |