Wenn in Fragen der Sozialversicherung Unklarheit besteht, dann sind die Krankenkassen der zuständige und passende, weil verantwortliche, Ansprechparter. Insbesondere in Fragen der  SV-rechtlichen Beurteilung sollte Auskunft der Kasse eingeholt werden. Die Kassen sind den Arbeitgebern zur Auskunft verpflichtet.

Dies betrifft Fragen wie: Welcher SV-Schlüssel ist anzuwenden? Welche Meldung ist abzusetzen? Welche Bescheinigung wird benötigt? Wie sind geringfügig Beschäftigte abzurechnen? usw.

Hinweis:
Die Kassen erhalten einen ‚Einbehalt‘ vom SV-Beitrag dafür, dass sie als  Einzugsstelle der SV-Beiträge fungieren. Der Einbehalt (ein vornehmerer Name als ‚Rechnung‘) addiert sich in der Summe auf einen Betrag von rd. 800 Mio Euro im Jahr oder je Arbeitnehmer auf 26 Euro / Arbeitnehmer (bei 30 Mio AN). Das ist deutlich mehr als die Software LohnFix kostet, wenn der LohnFix-Erlös auf alle mit LohnFix abgerechneten Arbeitnehmer umgelegt wird.

  Das heißt:
Die Beratung der Arbeitgeber durch die Kassen in Form von Broschüren, Informationsveranstaltungen, telefonischer Beratung o.ä. ist daher mit der Beitragserhebung bereits bezahlt und die bezahlte Leistung sollte auch abgerufen werden.
  In Zweifelsfällen ist es ratsam, sich eine Auskunft schriftlich geben zu lassen, um sich darauf berufen zu können.