Vortragswerte spielen in den folgenden Fällen eine Rolle:
1. | Neuer Mitarbeiter tritt im Laufe des Jahres in die Firma ein (Vorträge aus Fremdfirma aus dem laufenden Jahr) |
Entnehmen Sie die Werte der Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung oder den Lohnsteuerbescheinigungen der Fremdfirma und tragen diese in die Eingabefelder ein (siehe aber auch unten den letzten Satz diesen Abschnitts).
Welchem Zweck dienen die Vortragswerte in diesem Fall?
a) zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs für den neuen Mitarbeiter
b) um bei einer Einmalzahlung das voraussichtliche Jahresbrutto automatisch zu errechnen und vorzuschlagen.
Wenn a) und b) im konkreten Fall ohne Bedeutung sind oder Sie bei Einmalzahlung das voraussichtliche Jahresbrutto manuell eingeben, dann müssen Sie überhaupt keine Vortragswerte eingeben.
2. | Umstellung auf LohnFix per 1. Januar eines Jahres (Vorträge aus der eigenen Firma aus dem Vorjahr) |
Vortragswerte werden nur im Falle der Märzklausel benötigt. Wenn keine Einmalzahlungen im ersten Quartal vorliegen, brauchen Vortragswerte aus dem Vorjahr, die in diesem Fall unerheblich sind, nicht eingegeben werden.
3. | Umstellung auf LohnFix während des Jahres (Vorträge aus der eigenen Firma aus dem laufenden Jahr) |
Sie können die Vortragswerte unter ‚Vortragswerte aus eigener Firma‘ eingeben. Die Vortragswerte werden bei der Berechnung von Einmalzahlungen sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt. Wenn steuerfreie Leistungen, Pauschalsteuer oder Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen Versicherung vorliegen, sind diese auf der Lohnsteuerbescheinigung manuell zu ergänzen.
Alternativ ist es auch möglich, die Vormonate mit LohnFix zu reproduzieren, also die Lohnwerte erneut einzugeben, fiktiv abzurechnen und ins Lohnkonto zu buchen. Sie sollten dann die Übereinstimmung zwischen alten und neuen Abrechnungen prüfen. Ist diese gegeben, haben Sie komplette Vortragswerte.
Sie ersparen allen Aufwand mit Vortragswerten, wenn Sie die Umstellung zum 1. Januar eines Jahres vornehmen.