Änderungen 2011
Im Jahr 2011 wird der Datenstrom an die öffentlichen Stellen ergänzt um:
l Anträge auf Erstattung für fortgezahlten Lohn (U1, U2; sog. Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG)
l Informationen zum Arbeitsende / zu Kündigungen an die zentrale Speicherstelle (Elena)
l Änderungen von Betriebsdaten an die BfA
l Rück-Meldeinformationen über Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld) ab Mitte 2011
l Der Datenbaustein UV wird erweitert um Meldegründe. Änderung des Datenbausteins UV ab Juni 2011 mit einer Übergangsfrist bis Ende Juli.
l Neuer Tätigkeitsschlüssel im Dezember 2011.
l Lohnsteuertarif im Dezember 2011 geändert durch Anhebung der Arbeitnehmerpauschale.
Rückmeldungen betreffend evtl. Meldefehler über Statusserver.
Elektronische Entgeltbescheinigungen wurden im Laufe des Jahres 2011 eingeführt. Problem sind die verschiedenen Definitionen des Nettoentgelts z.B. für Zwecke der BfA, für Wohngeldbeantragung, für Elterngeld, Nebeneinkommensbescheinigung, Arbeitsbescheinigung. Eine Vereinheitlichung der Definitionen ist mit der elektronischen Meldung nicht verbunden.
Änderungen 2010
Ab 2010 sind elektronische Entgeltnachweise jeden Monat für jeden Mitarbeiter an eine zentrale Datenstelle zu melden (sog. ‚Elena-Meldungen‘; Die Bearbeitungszeit – z.B. für einen Antrag auf ALG II – soll sich dadurch drastisch verkürzen.
Personengruppe 190 (nur UV): die Anmeldung zum 1.1.2010 wird von LohnFix automatisch generiert.
In der Steuerklasse IV kann das Faktorverfahren gewählt werden.
In der Lohnsteuer gelten Besonderheiten durch Berücksichtigung der SV-Aufwendungen.
Änderungen 2009
Die wesentlichen Punkte der Änderungen ab 2009 sind:
1. Gesundheitsfonds: sog. ‚einheitlicher Beitragssatz‘ von 15,5% für alle Kassen ab Januar 2009. Dieser Satz entspricht im bisherigen Sprachgebrauch einem Satz von 14,6% (= ‚paritätisch finanzierter Beitragssatz‘). Der Arbeitnehmerbeitrag beläuft sich auf die Hälfte von 14,6% + 0,9% Aufschlag. Der Arbeitgeberbeitrag ab 2009 beläuft sich auf 50% von 14,6%.
Weiter je Kasse divergierend bleiben die U1, U2-Sätze. |
Muss eine Kasse einen Zusatzbeitrag zur KV erheben, erfolgt der Einzug nicht über die Arbeitgeber, sondern direkt vom Kassenmitglied (eine evtl. Rückzahlung würde in gleicher Weise direkt an das Kassenmitglied erfolgen). An dieser Stelle also keine Mehrarbeit für die Lohnbüros der Arbeitgeber, abgesehen vom Kassennachweis im Januar 2009, der doppelt erfolgt, wenn Differenzen aus Dezember 08 vorliegen. |
2. Die Insolvenzgeldumlage (0,1%) ist ab Januar 2009 im Kassennachweis enthalten (bisher Erhebung durch die Berufsgenossenschaften mit Weiterleitung an die Bundesanstalt für Arbeit). Die Datenstelle ‚0050‘ des Beitragsnachweises wird für die Umlage verwendet.
3. Die Berufsgenossenschaften (= betriebliche Unfallversicherung, UV) werden ab Jan. 2009 in das SV-Meldewesen einbezogen. Die Entgeltliste für die Berufsgenossenschaft ist im Februar 2009 wie in den Vorjahren zu erstellen (auch wenn die 50er Meldung des Mitarbeiters in 2009 für 2008 einen Datenbaustein für die Berufsgenossenschaften enthalten wird). Ab 2012 soll der jährliche Entgeltnachweis dann entfallen.
Der allgemeine Sprachgebrauch geht von ‚BG‘ zu ‚UV‚. Die UV-Meldungen werden als Datenbaustein der SV-Meldungen geliefert, eigene ‚UV-Meldungen‘ gibt es somit nicht. Jedoch sind SV-Meldungen nun auch für die Personen zu erstellen, die nicht SV-pflichtig sind (Personengruppenschlüssel ‚0‘), weil in der UV alle versichert sind. |
Die gelegentliche Prüfung der UV-Beiträge durch einen Prüfer der Berufsgenossenschaft wird entfallen, da dies durch den SV-Prüfer mit erledigt wird. |
4. Sofortanmeldung ’20‘ für die Branchen:
o Bau,
o Gaststätten/Beherbergung,
o Personenbeförderung,
o Spedition, Transport und Logistik
o Gebäudereinigung,
o Forstwirtschaft,
o Aus- und Abbau von Messen,
o Fleischwirtschaft;
Einführung ab Januar 2009. Die Anmeldung ist bis einschließlich dem ersten Beschäftigungstag zu versenden und dient Kontrollen gegen Schwarzarbeit (Empfänger der Meldungen ist daher die RV, die für die SV-Prüfungen zuständig ist). Die Anmeldung 20 wird nach Eingabe der Stammdaten Name, SV-Nr oder Geburtsangaben, Eintrittsdatum unproblematisch möglich sein. Alle sonstigen Meldungen werden hierdurch nicht ersetzt, Anmeldungen mit Grund 10 werden unverändert beim Buchen einer Abrechnung erzeugt. |
5. elektronische Meldungen an die berufsständischen Versorgungswerke werden ab 2009 Pflicht (Ärzte, Anwälte und Steuerberater, Apotheker, Architekten).
a) monatl. ‚Beitragserhebung‘ ähnlich den Beitragsnachweisen: in Inhalt und Ablauf jedoch keine Überschneidung mit Beitragsnachweisen (personenbezogen statt firmenbezogen); die Beitragserhebung ist nicht ‚vorfällig‘ abzugeben, sondern kann mit Abschluss des nächsten Monats erfolgen. b) außerdem personenbezogene BV-Meldungen analog zu den SV-Meldungen (mit Grund 10, 50, 30); die SV-Meldungen laufen unverändert weiter; die BV-Meldungen treten hinzu, |
In Programm und Dokumentation ist dieser Bereich zukünftig ‚BV‚ zu nennen (berufsständische Versorgungseinrichtungen), diese Abkürzung hat sich allgemein eingebürgert; die Meldungen sind somit ‚BV-Meldungen‘ zur Unterscheidung von den SV-Meldungen an die Krankenkassen und die Dt.Rentenversicherung (DRV). |
Informationen der BV finden sich unter www.dasbv.de |
Sonstiges Neues 2009:
Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt per LohnFix-Weiterleitungsserver, alternativ Übertragung per Authentifizierung der Firma.
Arbeitgeber können ab 2009 darauf bestehen, dass die Prüfungen von SV (‚Rentenprüfer‘) und Steuer (‚Steuerprüfer‘) am gleichen Tag vorgenommen werden (angedacht ist eine spätere Zusammenlegung beider Prüfungen in Händen der RV-Prüfer; die Datenschnittstelle ‚GPDSU‘ wäre zuvor auszubauen; … die Arbeit für Entwickler soll anscheinend nicht ausgehen …).
Die SV-Freiheit von Beiträgen für die Direktversicherung war usprünglich auf die Zeit bis Ende 2008 begrenzt. Diese Begrenzung ist aufgehoben, die SV-Freiheit der DV-Beiträge bleibt weiter bestehen (die Abläufe im Programm bleiben unverändert).
AG-Leistungen für die Gesundheit der Mitarbeiter können bis 500 Euro/Jahr steuer- und SV-frei erfolgen (Lohnart: ’steuer- und SV-frei‘).