Zusatzbezüge werden in der Lohnabrechnung getrennt erfasst, sind steuerlich und in der SV jedoch wie normaler Lohn zu behandeln.
Beispiele sind:
1. | Zulagen, Zuschläge für besondere Leistungen |
2. | Gefahrenzulage, Akkordzulage, Ortszuschläge |
3. | Mehrarbeits-, Arbeitsplatz-, Schichtzulagen |
4. | Ersatz von Kontoführungsgebühren |
Hierbei wird angenommen, dass diese Zahlungen regelmäßig wiederkehren, wenn auch in der Höhe unterschiedlich. Ansonsten wäre der Bezug als einmaliger Bezug einzuordnen.
Prozentuale Zuschläge können als Formel eingegeben werden!