(VermBG)
Der Zuschuss des Arbeitgebers zum vermögenswirksamen Sparen ist im Rahmen der Lohnsteuer steuer- und sozialabgabenpflichtig und erhöht daher das Steuerbrutto (eine steuerl. Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer). Der Zuschuss wird in mit der dafür vorgesehenen Lohnart erfasst.
Das Eingabefeld ‚vwL Überweisungsbetrag’ erfasst die Summe aus dem Arbeitgeberzuschuss und dem Sparbeitrag des Arbeitnehmers.
Die vermögenswirksame Leistung insgesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) darf den Betrag von € 888 jährlich nicht übersteigen (€ 480 vermögenswirksamer Leistungen [=40 €/Monat] plus € 400 (bis 2003: € 408) Anlage in Produktivkapital [Aktienfonds oder Belegschaftsaktien bei einem zu versteuernden Einkommen bis € 19.900 bei einem ledigen bzw. bis € 35.800 bei einem verheirateten Arbeitnehmer]).
Zahlungsweise: Der Jahresbetrag kann in einem einzigen Monat in den Sparvertrag eingezahlt werden. Das Programm gibt einen Hinweis, wenn der Jahresbetrag bei der Eingabe überschritten wird.
Zum Vergleich die DM-Werte bis 2001:
Die vermögenswirksame Leistung insgesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) darf den Betrag von DM 1.736,- jährlich nicht übersteigen (DM 936 vermögenswirksamer Leistungen [78 DM/Monat] plus DM 800 Anlage in Produktivkapital [Aktienfonds oder Belegschaftsaktien bei einem zu versteuernden Einkommen bis TDM 35 bei einem ledigen bzw. bis TDM 70 bei einem verheirateten Arbeitnehmer]).