Mit dieser Funktion werden die Abrechnungen nach einer Veränderung der Kassensätze auf Übereinstimmung mit den Eintragungen im Lohnkonto geprüft.
Wenn eine Abweichung zwischen den Werten im Lohnkonto und den neuen Kassensätzen gefunden wird, dann werden die entsprechenden Abrechnungen durch Klicken auf ‚Korrektur durchführen‘ automatisch storniert und neu abgerechnet. Werden keine Abweichungen gefunden, bleibt der Schalter ‚Korrekturen durchführen‘ unberührt.
Neben den Kassensätzen wird auch die Übereinstimmung mit dem Rechtskreis der Firma (Ost oder West) und die Einhaltung der Beitragsbemessungsgrenzen geprüft.
Der Vorgang ist Teil der Abläufe, die ein zertifiziertes Programm erfüllen muss.