Mindestversion LohnFix
für Datenübertragungen mit MeldeFix ist eine Programmfassung mindestens ab Oktober 2012 erforderlich
Grund hierfür sind die Änderungen:
1. der Datenbaustein Unfallversicherung ist ab 1. Dezember mit zusätzlichen UV-Gründen zu liefern, wenn das UV-Brutto=Null ist. Diese im Mai beschlossene Änderung des Datensatzes war Anlass für unser Juli-Anschreiben.
2. Bei der Übertragung von Lohnsteuerbescheinigungen stellt MeldeFix von der eTin auf die SteuerID um. Nur mit SteuerID können im ELStAM-Verfahren die Abzugsmerkmale des Arbeitnehmers abgeholt werden. Die Verwendung der eTin in der LStB bleibt grundsätzlich möglich, sie wird aber aus dem genannten Grund der ELStAM-Anforderung immer seltener benötigt.
In den aktuellen Programmfassungen sind die Änderungen enthalten.