Lohnsteueranmeldung im September
zur allgemeinen Information
Für die Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 15. September das Annahmeverfahren in den Finanzamtrechnern geändert. Was bedeutet dieses?
1. möglichst bis zu diesem Termin die Anmeldung erledigen, da bis dahin nach bisherigen Verfahren die Übertragung problemfrei erfolgen wird.
2. die Programme LohnFix und FibuFix werden danach möglichst in wenigen Tagen umgestellt, es wird dann ähnlich zur LSt-Bescheinigung über ‚MeldeFix2‘ ablaufen.
Soweit zur Information über die bevorstehende Änderung.