Jobtickets steuerfrei als Zusatz zum Arbeitslohn
Seit Beginn 2019 können Jobtickets wieder steuerfrei als Zusatz zum normalen Arbeitslohn gewährt werden, das hatte es schon bis 2003 gegeben. Hierfür kann unverändert die => Lohnart ‚Fahrgeld steuerfrei‘ genommen werden.