Vorweg: die authentifizierte Übertragung wird automatisch durchgeführt.
1. Wozu Authentifizierung?
Authentifizierung stellt sicher, dass eine Nachricht vom Absender stammt. Damit ist der Schutz vor einer grundsätzlich möglichen, wiewohl höchst unwahrscheinlichen, sog. ‚man-in-the-middle-attack‘ gemeint. Außerdem kann sich nicht ohne weiteres ein Dritter als Absender ausgeben. Man kann die Authentifizierung mit einem digitalen Briefumschlag vergleichen. Es geht also nicht um den Inhalt der Nachricht, sondern um den Transfer der Nachricht als authentisch von A nach B. Finanzamt (B) kann sich darauf verlassen, dass die Nachricht von A (= Datenlieferant) kommt.
2. Was und wann ist zu authentifizieren?
2.1 Lohnsteuerbescheinigung
Ab Januar 2009 müssen die Lohnsteuerbescheinigungen authentifiziert übermittelt werden.
2.2 Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung
Bis Ende 2012 konnten die beiden Anmeldungen freiwillig authentifiziert übertragen werden. Hierbei galt die Regel: Einmal authentifiziert – dann ist immer in dieser Steuerart authentifiziert zu übermitteln.
Ab 2013 wird die authentifizierte Übermittlung auch bei den Anmeldesteuern Pflicht.
3. authentifizierte Übertragung per LohnFix-Server
Daten für die SV und das Finanzamt werden mit MeldeFix ab 2009 per SSL (secure-sockets-layer-Übertragung) an den LohnFix-Weiterleitungsserver gesandt. Hier nimmt ein Serverprogramm die Daten an, verschlüsselt sie, authentifiziert sie und leitet sie gemäß den gesetzl. Regelungen so weiter, wie es die Annahmestellen verlangen.
Arbeiten zur eigenen Authentifizierung entfallen dadurch bei allen Anwendern.
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